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Interessenschwerpunkte


Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normiert und regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander. Hierzu zählen die Rechte und Pflichten aus den verschiedensten Verträgen (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag), Abschluss, Beendigung und Erfüllung von Verträgen, die Folgen von Schlecht- oder Nichterfüllung von Verträgen. Geregelt werden aber auch sog. gesetzliche Schuldverhältnisse wie unerlaubte Handlung, Geschäftsführung ohne Auftrag oder bereicherungsrechtliche Ansprüche.

Familienrecht
Die Rechtsbeziehungen innerhalb der Familie bestimmt das Ehe- und Familienrecht. Zum Beispiel regelt es Scheidungsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht, die Unterhaltsrechte von Kindern und Eltern, sowie Herausgabe- und Zugewinnausgleichsansprüche der Ehepartner. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Es ist ebenfalls Teilgebiet des Zivilrechts.


Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Strafrecht geht es um die Ahndung von strafrechtlich relevantem Verhalten des Bürgers durch den Staat. (z. B. Raub, Mord, Diebstahl, etc.).

Im Ordnungswidrigkeitenrecht geht es um die Bestrafung des Bürgers durch den Staat für Verstöße gegen gesetzliche Verbote, die nicht als kriminelles Unrecht eingestuft werden, sondern - eine Stufe niedriger - als Ordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsverstoß), in der Regel mit Bußgeld geahndet werden.
Sinn und Zweck des staatlichen Strafens ist nicht Rache, Vergeltung oder Genugtuung, sondern Generalprävention (Abschreckung für andere potentielle Täter) und Spezial-

prävention (Einwirken auf den Täter, gleiche oder ähnliche Taten nicht zu wiederholen).


 

 

Mietrecht
Die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter finden ihre Regelung im Mietrecht. Dies dient dem Rechtssuchenden zur Durchsetzung seiner ihm durch das Gesetz oder durch den Mietvertrag garantierten bzw. vereinbarten Rechte.
Häufigster Problemkreis ist die Durchsetzung des Räumungsbegehrens eines Vermieters und die Geltendmachung rückständigen Mietzinses.

 


Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt maßgeblich die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Sehr häufig geht es um die Kündigungsschutzrechte des Arbeitnehmers, die Durchsetzung seines Lohn, Urlaubsgeld und andere Forderungen, wie z. B. solche auf Herausgabe von Arbeitspapieren oder die Erstellung von Zeugnissen.
Andererseits werden in der Kanzlei auch Arbeitgeber vertreten, die ihrerseits Forderungen

 


Erbrecht
Die Rechtsbeziehungen unter Erben, Pflichtteilsberechtigten oder auch Vermächtnis-

nehmern aus Anlass eines Todesfalles eines Erblassers regelt das Erbrecht (§§ 1922 -2385 ff. BGB)

 

 

Sozialrecht

Das Sozialrecht besteht im wesentlichen aus dem Rentenversicherungsrecht sowie dem

Unfallversicherungsrecht, dem Arbeitslosenversicherungsrecht, dem Krankenver-

sicherungsrecht, dem Pflegeversicherungsrecht, dem Schwerbehindertenrecht als auch

dem Sozialhilferecht.